Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

  • Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • oder einer individuellen Absprache, der sog. Honorarvereinbarung

In einem durchschnittlichen verkehrsrechtlichen Verfahren kommen da schnell Kosten von 800,00 Euro oder mehr zusammen. Besonders wenn amtliche Messungen mittels Sachverständigengutachten geprüft werden müssen, wird ein Verfahren schnell sehr teuer.

Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen diese kosten im Rahmen Ihrer Bedingungen.

In der Anwaltswahl ist man grundsätzlich frei und kann sich also den für sich besten Anwalt aussuchen.

Um später keine bösen Überraschungen zu erleben prüfe ich gern vorab für Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Dabei spielt die Gesellschaft in meinen Augen keine Rolle, da ich wie jeder Anwalt grundsätzlich mit allen Gesellschaften abrechnen kann.

(z.B. ADAC, AllRecht, Advocard, Allianz; Huk, Roland, Örag usw.)

Nachträglichen Rechtsschutz bietet derzeit die ARAG an, sodass in vielen Fällen sogar bis zu 3 Monate ab Tattag gerechnet rückwirkender Rechtsschutz abgeschlossen werden kann.

Unverbindliche Anfrage an:

Rechtsanwalt Alexander Kaden

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Königsbrücker Landstraße 29b

01109 Dresden

Telefon:  03518908169

Mobiltelefon: 01739473737

E-Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de

Direktkontakt:

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